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Preisbeispiele (Irrtum vorbehalten) und bedürfen zur Rechtswirksamkeit ein
schriftliches Angebot der TK-Thermotechnik eK. Die zur Verfügung gestellten
Daten, Bilder und Informationen bieten einen Überblick über unser
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§ 1 - Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns durchzuführenden Verkäufe
und Arbeiten sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
§ 2 - Angebote und Unterlagen
Alle Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich frei bleibend. Das
schriftliche Angebot des Verkäufers ist für die Zeit von vier Wochen nach
Angebotsdatum bindend. Der Käufer akzeptiert mit seiner Unterschrift
und/oder der Inanspruchnahme von Leistungen diese AGB vorbehaltlos. Der
Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder
Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Warenproben,
Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere
Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers dritten Personen nicht
zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages
unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben. Eventuell erstellte
Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten. Zuwiderhandlungen
werden zur Anzeige gebracht.
§ 3 - Lieferzeit, -ort und Gefahrübergang
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen
des Käufers - insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen -
voraus. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen
unabwendbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B.
Arbeitskämpfe, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Die Lieferfristen
verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Teillieferungen sind
zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Lieferungen erfolgen ab Werk
bzw. ab Niederlassung des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei
Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug
befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das
Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg,
so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die
Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete
Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet. Bei Lieferung geht die Gefahr
bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage, bei
Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung auf den Käufer
über. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so
geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
§ 4 - Zahlungsbedingungen und Verzug
Alle Preise gelten wie angegeben ab Werk bzw. ab Niederlassung des
Verkäufers inkl. MwSt. (sofern nicht anders lautend bezeichnet) zzgl.
Verpackung und Fracht/Porto. Montage, Inbetriebnahme, Einregelung
oder ähnliche Leistungen werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für
diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt. Nach Lieferung oder
Bereitstellung der Ware sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar und vom
Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 14 Tagen nach
Rechnungserhalt auf das Konto des Verkäufers eingehend zu leisten. Nach Ablauf
der 14-Tages-Frist befindet sich der Käufer automatisch ohne weitere
schriftliche Erinnerung in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht
nach § 320 BGB vorliegt. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 5 - Eigentumsvorbehalte
Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den
Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Werden die Rechte des Verkäufers beeinträchtigt, z.B. durch Pfändung, muss
der Käufer dies ihm sofort schriftlich anzeigen. Soweit die Kaufgegenstände
wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Käufers
geworden sind, verpflichtet sich der Käufer bei Nichteinhaltung der
vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener
Leistungsverweigerungsrechte dem Verkäufer die Demontage der Gegenstände,
die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden
können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu
übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder
verarbeitet, so überträgt der Käufer, falls durch die Verbindung oder
Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder
sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des
Verkäufers an den Verkäufer.
§ 6 - Sachmängel
Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Käufer vor
Verarbeitung oder Einbau unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Systembedingte und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder
die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien oder auf
unterschiedliches Lichtspiel zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
Absolute Farbgleichheit ist technisch nicht möglich und leichte Farbmängel
berechtigen deshalb nicht zur Mängelrüge. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Regelungen für Mängelansprüche (§ 437 BGB), z. B. im Fall des Rückgriffsanspruchs des Verbrauchers § 479 BGB. Bei
Lieferung gebrauchter Sachen verjähren Mängelansprüche bei einem Käufer in
einem Jahr. Der vorstehend genannte Haftungsausschluss mit der verkürzten
Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich
vorgeschrieben ist, z. B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche
oder fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige
Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.
§ 7 - Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst
entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, im Falle von
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger
Pflichtverletzung durch ihn selbst (Verkäufer), seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger
Pflichtverletzung. des Vorliegens von Mängeln, die der Verkäufer arglistig
verschwiegen hat, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes
(auch im Sinne einer garantierten Abwesenheit eines Mangels), der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle einfacher
Fahrlässigkeit (nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) ist der
Schadensersatz des Käufers, der kein Verbraucher ist, auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Stehen dem Käufer nach diesem
Abschnitt VII Haftung ein Schadensersatzanspruch zu, so verjährt dieser mit
Ablauf der genannten Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche. Für einen
Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die in diesem
Gesetz genannte Verjährungsfrist.
§ 8 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungssprache ist
Deutsch. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist der Sitz der gewerblichen
Niederlassung des Verkäufers in 64521 Groß-Gerau.
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